Markenrechtliche Abmahnung der Firma Celine vom 08.01.2016 durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner

Markenrechtliche Abmahnung der Firma Celine vom 08.01.2016 durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner
14.01.2016143 Mal gelesen
Eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Firma Celine ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung. Unserer Mandantschaft wird hierin eine etwaige Markenrechtsverletzung durch den Kauf eines Falsifikats einer Handtasche vorgeworfen.

Im Abmahnschreiben heißt es weiter, dass das Hauptzollamt Dresden im Rahmen einer Überprüfung festgestellt habe, dass es sich bei der betreffenden Handtasche um eine Produktfälschung handele. Unsere Mandantschaft sei sowohl in zoll-, als auch in markenrechtlicher Sicht für die Einfuhr verantwortlich.

Was fordert die Gegenseite?

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware wird von unserer Mandantschaft auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Weiterhin wird zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 200,00 € aufgefordert.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Die individuelle Verteidigungsstrategie richtet sich nach Ihrem spezifischen Einzelfall. Im Rahmen einer Vielzahl von bearbeiteten Mandaten hat sich jedoch heraus herausgestellt, dass in derlei Angelegenheiten überwiegend kein Handeln im geschäftlichen Verkehr und somit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Nichtsdestotrotz sollte die Abmahnung nicht einfach ignoriert werden. Im Falle des Ignorierens könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten. Daher raten wir dazu, bei Erhalt einer Abmahnung umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann die Angelegenheit sicher für Sie beendet werden und weiterer Schaden abgewandt werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de