Vorsicht mit Gegenabmahnungen: Gefahr des Rechtsmissbrauchs!

Vorsicht mit Gegenabmahnungen: Gefahr des Rechtsmissbrauchs!
17.12.2015152 Mal gelesen
Wer als Händler eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhält, ist häufig versucht, gegenüber seinem Konkurrenten eine Gegenabmahnung auszusprechen. Aber wann sind Gegenabmahnungen eigentlich zulässig und wann sind sie rechtsmissbräuchlich?

Gegenabmahnungen sind im Bereich des Wettbewerbsrechts prinzipiell zulässig. Allerdings können sie im Einzelfall gem. § 8 Nr. 4 UWG durchaus auch rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Eindruck entsteht, dass die Gegenabmahnung nur deshalb erfolgt, um den Abmahner mit Kosten zu belasten.

Um eine rechtsmissbräuchliche Gegenabmahnung ging es auch jüngst in einem Fall vor dem Landgericht Bochum. Ein Wettbewerber war von einem Konkurrenten wegen eines mutmaßlichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden. Daraufhin mahnte der Abgemahnte seinerseits wiederum den Abmahner ab - und zwar wegen eines anderen vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes. Zudem bot er an, dass beide auf die Abgabe der Unterlassungserklärung verzichten sollten und sämtliche Ansprüche aus beiden Abmahnungen damit erledigt seien.

Der Erstabmahner lehnte dieses Angebot ab und nannte die Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich, da es dem Gegenabmahner nicht in erster Linie um das Interesse des lauteren Wettbewerbs gehe, sondern die Gegenabmahnung lediglich dazu diene, ihn zum Verzicht auf seinen geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu bewegen.

Das LG Bochum gab dem Erstabmahner recht.

Unser Tipp aus der anwaltlichen Praxis: Online-Händler sollten mit dem Ausspruch von Gegenabmahnungen vorsichtig sein. Es ist nicht immer absehbar, wann die Gerichte im konkreten Fall von Rechtsmissbrauch ausgehen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei! Wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.