So wird unter Hinweis auf die Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A2 gerügt, dass der angebotene Artikel nicht als "Leder" bezeichnet werden darf.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Japado Ltd. gefordert.
Rechtsverfolgungskosten werden in der uns vorliegenden Abmahnung der Japado Ltd. zunächst nicht geltend gemacht.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Rechtsverfolgungskosten noch nachträglich geltend gemacht werden.
Sie haben eine Abmahnung von der Japado Ltd. erhalten ?
Wir beraten Sie bundesweit.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Leiers
Direktkontakt mobil (auch außerhalb der Bürozeiten): 0178 - 635 44 35
oder eMail: ra.leiers@ius-flash.de
Tip:
- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht überteilt die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !
So funktionierts:
- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
- Ihre Kontaktdaten angeben,
- Wir rufen Sie zurück !
Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.
Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers
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