Abmahnung der Japado Ltd. / Bezeichnung eines Gürtels mit "Leder"

Abmahnung der Japado Ltd. / Bezeichnung eines Gürtels mit "Leder"
06.10.2015110 Mal gelesen
Die Japado Ltd.,Monschauer Straße 12, 40549 Düsseldorf, spricht über die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen einen Mitbewerber auf dem Marktplatz eBay im Segment Bekleidungsaccessoires (Gürtel) aus. Konkret abgemahnt wird seitens der Japado Ltd. die Verwendung der Bezeichnung "Leder" in der Artikelüberschrift, obwohl der vom Abgemahnten angebotene Gürtel nach Auffassung der Japado Ltd. nicht aus Leder, zumindest nicht als Hauptbestandteil bestehe.

So wird unter Hinweis auf die Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A2 gerügt, dass der angebotene Artikel nicht als "Leder" bezeichnet werden darf.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Japado Ltd. gefordert.

Rechtsverfolgungskosten werden in der uns vorliegenden Abmahnung der Japado Ltd. zunächst nicht geltend gemacht.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Rechtsverfolgungskosten noch nachträglich geltend gemacht werden.

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