Abmahnung Luxottica Group, Italien wegen Markenverletzung durch Parallelimport von Plagiaten der Marke RAY-BAN

Abmahnung Luxottica Group, Italien wegen Markenverletzung durch Parallelimport von Plagiaten der Marke RAY-BAN
08.07.2015333 Mal gelesen
Die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen mahnt für die Firma Luxottica Group s.p.A. , Milano als Inhaberin der Marke RAY-BAN den durch ein Grenzbeschlagnahmeverfahren unterbundenen Versuch des Parallelimports von Plagiaten der bekannten RAY-BAN Sonnenbrillen ab.

Mit Schreiben vom 03.07.2015 mahnt die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen für die Firma Luxottica Group s.p.A. , Milano eine Verletzung der deutschen Wortmarke DE 700118 - RAY-BAN sowie der Gemeinschaftsbildmarke CTM 4934618 ab, nachdem für die Markeninhaberin bereits ein Grenzbeschlagnahmeverfahren durchgeführt wurde, bei dem 25 Sonnenbrillen beschlagnahmt wurden, bei denen festgestellt wurde, dass es sich um Plagiate aus China handelte.

Rechtlicher Hintergrund

Der Import bzw. Parallelimport von Produktfälschungen (Plagiaten) kann im gewerblichen Bereich durchaus als Markenverletzung geahndet werden. Auch Straftatbestände können dadurch erfüllt werden. Gleichwohl kann eine private Handlung keine Markenverletzung sein, da stets ein Handeln im geschäftlichen Verkehr erforderlich ist. Die Abgrenzung ist insoweit nicht unproblematisch.

Forderung

Gefordert wird, die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Auskunft über die Herkunft der Produkte einschließlich der Mitteilung, ob sich noch weitere Produkte im Besitz der betroffenen Person befinden. Schließlich werden Abmahnkosten in Höhe von 2.657,00 EUR nach einem Gegenstandswert von 150.000 € gefordert.

Vorläufige Empfehlung

  • bleiben Sie nach der Abmahnung möglichst gelassen
  • geben Sie nicht die geforderte, sondern allenfalls eine angepasste (modifizierte) Erklärung ab
  • leisten Sie vorerst keine Zahlung, und lassen Ihren konkreten Fall fachlich prüfen.
  • nehmen Sie Kontakt mit einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf
  • reagieren Sie auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten für Sie auslöst.

Weitere Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Firma Luxottica Group S.p.A. erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne kurzfristig für eine weitergehende Beratung zur Seite und prüfe sowohl die Abmahnung, als auch Ihre weitergehenden Möglichkeiten, den Schaden für Sie zu minimieren.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

Übersenden Sie mir einfach Ihre Abmahnung unverbindlich per:

  • E-Mail an - info@harzheim.eu
  • Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie auf Wunsch kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Ihr
Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg