Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Herrn Artur Hornbacher

Wettbewerbs- und Markenrecht
17.06.2015193 Mal gelesen
Uns wird eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher vorgelegt, welche ebenfalls durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin ausgesprochen worden ist. Betroffen ist das Sortiment Kosmetik.

Heute wird uns eine weitere Abmahnung des Herrn Hornbacher ebenfalls vom 16.06.2015 vorgelegt.

Neben Versäumnissen bei der Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular wird ferner seitens Herrn Artur Hornbacher noch ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung gerügt.

Es wird seitens Rechtsanwalt Sandhage eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Eher unüblich ist der Umstand, dass im Rahmen der Abmahnung des Herrn Hornbacher keine Erstattung der Abmahnkosten gefordert wird. Abgemahnte sollten sich jedoch nicht zu freuen.

Aus Abmahnungen des Herrn Hornbacher in der Vergangenheit ist uns bekannt, dass dort eine Erstattung der Anwaltskosten gefordert worden ist.

Wir gehen nicht davon aus, dass in  den nun vorliegenden Fällen auf eine Erstattung grundsätzlich verzichtet wird.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher erhalten ?

? Bewahren Sie die Ruhe !

? Nutzen Sie die eingeräumte Frist zu einer anwaltlich Beratung !

Die vorschnelle Abgabe einer vorformulierten, d.h. nicht unbedingt auf Ihre Interessen ausgerichteten strafbewehrten Unterlassungserklärung kann verheerende wirtschaftliche Folgen für den Erklärenden haben.

Sprechen Sie uns gerne an !

Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !

So funktionierts:

? Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
? Ihre Kontaktdaten angeben,
? Wir rufen Sie zurück !

Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers

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