Abmahnung | IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Wettbewerbs- und Markenrecht
06.05.2015179 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen vor. Beim IDO e.V. handelt es sich nach dessen Angaben um einen Verband mit ca. 1.800 Mitgliedern aus verschiedenen Handelsbereichen.

Gerügt wird seitens des IDO e.V. in der nun vorgelegten Abmahnung

. die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung,
. fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular,
. fehlende Hinweise über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts,
. fehlende Hinweise zur Vertragstextspeicherung,
. die Angabe unterschiedlicher Widerrufsfristen (14 Tage/1 Monat).

Neben der Kostenerstattung in Höhe von 232,05 EUR brutto wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

In sämtlichen uns vorliegenden Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. konnten wir feststellen, dass bei den Abgemahnten entweder keine oder keine richtigen Rechtstexte im Angebot untergebracht waren.

Vor dem Hintergrund einer eventuell abzugebenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte dringend darauf geachtet werden, die Rechtstexte künftig ordnungsgemäß vorzuhalten.

Dies auch im Interesse, vor weiteren Abmahnungen Dritter ausreichend gewappnet zu sein.

Sie haben eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten ?

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Wir beraten Sie bundesweit.

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