NOTRUF ABMAHNUNG: Microsoft mahnt erneut durch FPS wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate (Certificate of Authenticity, COA) ab.

NOTRUF ABMAHNUNG: Microsoft mahnt erneut durch FPS wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate (Certificate of Authenticity, COA) ab.
07.04.2015174 Mal gelesen
Microsoft mahnt erneut durch die Kanzlei FPS eBay- und andere Händler wegen vermeintlich gefälschter Echtheitszertifikate (COA) ab. ACHTUNG: Es handelt sich meist nicht um Fälschungen sondern um Originale aus dem Warenbestand von Hardware Herstellern. Vorsicht bei einer solchen Abmahnung.

Vorsicht bei einer solchen Abmahnung aus dem Hause Microsoft.

Grundsätzlich ist eine solche Abmahnung sehr ernst zu nehmen. Der Streitwert von Euro 150.000 kann zu ganz erheblichen Kosten führen.

Die Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung fangen bereits bei dem Streitwert an. Gemäß LG Franfurt am Main, Az. 2-03 O 196/10 sind Euro 30.000, nicht Euro 150.000 für die Berechnung der Kosten zu Grunde zu legen.

Auch bei den Auskünften absolute Vorsicht geboten. Werden die Auskünfte unsachgemäß erteilt, wird ein Lizenzschadensersatz berechnet, der empfindlich hoch sein kann. Dies wirkt um so schlimmer, als dass zugleich die Anerkennung des Schadensersatzes gefordert wird.

Der Inhalt dieser Abmahnung besteht aus drei Teilen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines erheblichen Geldbetrages (in der Regel die Abmahnkosten)
  3. Auskunftsverlangen

Jeder der drei Punkte muss für Ihren Einzelfall beurteilt werden.

Zu beachten ist aber folgendes:

BGH-Entscheidung zum Verkauf von Software-Recovery-CDs (BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10)

Der BGH hat bestätigt, dass es unzulässig ist, Echtheitszertifikate, die von Computern abgelöst worden sind, an Recovery-CDs anzubringen und diese dann als Paket weiterzuverkaufen. Im konkreten Fall wurden Datenträger verkauft, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten.

ABER:

Es lohnt sich fast immer, dem erhobenen Vorwurf entgegenzutreten. Die Rechtslage ist schwierig und umstritten. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Urteil des EuGH vom 03.07.2012 Oracle/UsedSof, Az. C-128/11) lässt Spielraum für Argumantationen. Danach ist sinngemäß der Handel mit Product Keys nicht grundsätzlich rechtswidrig ist. Zwar hat der EuGH dies nicht ausdrücklich entschieden, jedoch lassen sich viele Grundsätze aus dem gesprochenen Urteil auch auf die hier abgemahnte Situation übertragen. Es kommt auf den genauen Einzelfall an, in dem die Product Keys verkauft wurden.

Tipps bei einer solchen Abmahnung:

Sie müssen beachten:

  • Ignorieren Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie ist lediglich ein Vorschlag. Sie ist wunschdenken. NICHT UNTERSCHREIBEN.
  • Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ohne den Streitwert zu prüfen.
  • Rufen Sie UNTER KEINEN UMSTÄNDEN BEI DER GEGENSEITE an. 
  • Beachten Sie die Fristen. Lassen Sie sich deutlich VOR Fristablauf von  einem spezialisierten Anwalt beraten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen.

Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihren Ihren Fall und nehmen uns Zeit für Sie.

Wir helfen Ihnen.

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