Abmahnung – CSM Deutschland GmbH

Abmahnung – CSM Deutschland GmbH
26.03.2015249 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzleo Dr. Schenk aus Bremen

Die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt aus Berlin sprechen im Auftrag der VSM Deutschland GmbH schon seit längeren wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Die Abmahngründe sind hierbei unterschiedlich.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung zur Bearbeitung vor in der beanstandet wird das Produkte auf der Internethandelsplattform Ebay mit der Aussage "2 Jahren garantie" beworben werden, ohne Näheres zur Garantie auszuführen. Gemäß § 477 BGB ist vorgeschrieben, dass bei Garantieerklärungen im Verbrauchsgüterkauf die Garantieerklärungen einfach und verständlich gefasst sein müssen und zudem folgende Hinweise enthalten sein müssen

  1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
  2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Die beanstandete Werbung sei daher wettbewerbswidrig, so dass die VSM Deutschland GmbH berechtigt sei als Wettbewerber Unterlassung zu verlangen.

Weiter wird in der Abmahnung das Fehlen der Widerrufsbelehrung beanstandet.

Gefordert werden von den Rechtsanwälten v. Nieding Ehrlinger Marquardt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 1.336,90 €

Wenn auch Sie eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt erhalten haben sollten, raten wir die Abmahnung ernst zu nehmen!

Sollten sie nicht reagieren oder die Frist verstreichen lassen, drohen teure Gerichtsverfahren. Ebenso können wir aber nicht empfehlen, einfach die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und oder zu zahlen. Eine Unterlassungserklärung bindet sie ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Den Streitwerten erachten wir auf jeden Fall als überhöht.

Wir raten einen auf das wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Gerne beraten wir Sie. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net