Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
14.01.2015289 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten? Dann empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit beraten zu lassen.
  • Aktuelle Ergänzung (Stand 08.07.2015): Aufgrund der Streiks bei der Post sind aktuell Abmahnungen des IDO zum Teil erst zugestellt worden, nachdem die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung bereits verstrichen war. Wenn auch Sie hiervon betroffen sind, muss schnell reagiert werden. Auf keinen Fall sollten Sie aufgrund der bereits abgelaufenen Frist sofort die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und an den IDO senden. Stattdessen empfehle ich Ihnen in diesem Fall dringend, sich unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung telefonisch an die Mitarbeiterinnen des IDO zu wenden und unter Hinweis auf die verspätete Zustellung der Abmahnung um eine Fristverlängerung zu bitten. In einem von mir betreuten Verfahren ist dem Betroffenen auf seine Anfrage hin eine Fristverlängerung gewährt worden, so dass sodann in Ruhe das weitere Vorgehen besprochen werden konnte.

Der Verein mahnt bereits seit einiger Zeit ebay-Händler wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße ab. Hier in der Kanzlei wurden allein 2014 mehr als 150 Abmahnungen des Vereins zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Auch aktuell liegen bereits mehrere Abmahnungen vor, zu denen die Betroffenen durch meine Kanzlei beraten bzw. vertreten werden.

Die hier vorliegenden Abmahnschreiben beziehen sich immer wieder auf gleich gelagerte Sachverhalte. Konkret geht es unter anderem um fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht (insbesondere veraltete Widerrufsbelehrungen), fehlende Informationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren und fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung.

Zur Begründung der Anspruchsberechtigung des Vereins wird in den Abmahnungen unter anderem auf verschiedene landgerichtliche Entscheidungen verwiesen. Wie die Obergerichte die Frage der Anspruchsberechtigung beurteilen, ist derzeit (Stand: 08.07.2015) unklar.

Mit den mir aktuell vorliegenden Abmahnungen wird stets eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine flexible Vertragsstrafenregelung vorsieht. Des Weiteren werden stets Abmahnkosten in Höhe von 232,05 Euro geltend gemacht.

In einem von mir betreuten Verfahren, in dem der Verein seinen Kostenerstattungsanspruch vor dem Landgericht Leipzig geltend gemacht hat, wurde die entsprechende Klage abgewiesen. Informationen zu diesem Verfahren und zur Abmahntätigkeit des Vereins finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei:

http://www.internetrecht-rostock.de/ido-abmahnkosten.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm


Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de..

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.


Weitere umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter www.internetrecht-rostock.de.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine Beratung Ihres eBay-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie mich einfach an.


Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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