Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Ananda GmbH - Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Leder"

Wettbewerbs- und Markenrecht
13.11.2014423 Mal gelesen
Die Ananda GmbH mahnt einen Mitbewerber wegen des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Handelns an. Konkret gerügt wird in der Abmahnung der Ananda GmbH, dass eine Kunstledertasche für Handys in irreführender Weise mit dem Begriff Leder beworben worden sei.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Ananda GmbH wird im Rahmen der Abmahnung zudem die Erstattung der Ananda GmbH entstandenen Anwaltskosten gefordert, welche nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR berechnet werden. Angesichts des Risiko, welches die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt, sollte für den Fall, dass außergerichtlich eine solche abgegeben wird, vorab dringend anwaltlich Rat eingeholt werden.

Insbesondere sollte dringend überprüft werden, ob die eigenen Angebote möglicherweise noch weitere "abmahnfähige" Verstöße enthalten, damit diese abgestellt werden können.

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