Folgende Verstöße werden vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im Rahmen der uns vorliegenden Abmahnung gerügt.
1. Fehlende Grundpreisangabe
2. Fehlende Widerrufsbelehrung
Neben der Abgabe einer strafbewehrtne Unterlassungserklärung fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. noch die Erstattung von Kosten in Höhe von 196,35 EUR brutto gefordert.
Auch wenn die geltend gemachten Kosten relativ moderat sind, sollte die etwaige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wohlüberlegt sein. Gerade strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung bergen ein erhöhtes Vertragsstrafenrisiko für die Zukunft.
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