Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei ebay

Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei ebay
04.09.2014240 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei ebay erhalten? Dann stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. ist nach eigener Darstellung eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, um satzungsgemäß unlauteren Wettbewerb im allgemeinen Interesse gegebenenfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu unterbinden. Zu diesem Zweck spricht der Verein bundesweit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus und beruft sich hierbei auf eine Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Unterlassungsklagegesetz.

 

Mir liegt bereits eine ganze Reihe von Abmahnschreiben des Vereins vor. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich immer wieder auf fehlende Angaben zum Grundpreis bei ebay-Angeboten, aber auch auf Verstöße gegen die Health-Claims VO, Garantiewerbung ohne weitere Informationen zur Garantie und Werbehinweise auf Testergebnisse ohne Fundstellenangabe. Die mir aktuell vorliegenden Abmahnungen des Vereins beziehen sich auf Angebote grundpreispflichtiger Waren auf dem Online-Marktplatz ebay, bei denen die erforderliche Angabe des Grundpreises fehlt.

 

Neben einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 196,35 Euro gefordert.

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben vielmehr verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Sofern Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben möchten, dann müssen Sie auf jeden Fall sicher stellen, dass Sie die Vorgaben einer entsprechenden Erklärung auch einhalten können. 

 

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate kurzfristig bundesweit telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

  

Wichtige Tipps, was Sie bei einer Abmahnung tun und was Sie besser lassen sollten, finden Sie unter: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-was-tun.htm.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Preisangabenverordnung, Garantiewerbung ohne weitere Informationen zur Garantie und Werbehinweise auf Testergebnisse ohne Fundstellenangabe finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter www.internetrecht-rostock.de .

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres ebay-Auftritts zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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