Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S über die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung der Marke „DropStop“

Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S über die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung der Marke „DropStop“
03.06.2014329 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Preu Bohlig & Partner für die Schur Pack Denmark A/S erhalten? Dann stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner mahnen für die Schur Pack Denmark A/S markenrechtlich ab. Mir liegt aktuell ein entsprechendes Abmahnschreiben vor. Gerügt wird die Verletzung der Rechte an zwei Gemeinschaftsmarken "DropStop".

 

Neben einer Unterlassungserklärung und einer Auskunfterteilung werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 75.000,00 Euro nebst Testkaufkosten gefordert. Die dem mir vorliegenden Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

  

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

 

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

 

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

  

Ich berate Sie kurzfristig telefonisch.

 

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Internet-Auftritts zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

 

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