Streitgegenständlich der Abmahnung sind Fehler bei der Belehrung zum Widerrufsrecht.
Unbedingt sollte vorab geprüft werden, ob sich gegenüber Frau Agata Cudek als Reaktion auf die Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur außergerichtlichen Befriedung anbietet und falls ja, in welcher Form.
Eine zu weit gefasste strafbewehrte Unterlassungserklärung kann jedenfalls unangenehme Folgen in Form von späteren Vertragsstrafenforderungen des Unterlassungsgläubigers nach sich ziehen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Leiers
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