Marken- und Kennzeichenrecht: Sasse & Partner Rechtsanwälte verschicken Abmahnung für Verwendung der Bezeichnung „Pink Floyd“ bei ebay Auktion

Marken- und Kennzeichenrecht: Sasse & Partner Rechtsanwälte verschicken Abmahnung für Verwendung der Bezeichnung „Pink Floyd“ bei ebay Auktion
14.04.2014315 Mal gelesen
Die Pink Floyd (1987) Ltd. lässt durch Ihre Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße z.B. auf ebay abmahnen.

In einer uns vorliegenden Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner wurde bei einem (Merchandising-) Produkt welches auf der Internetauktionsplattform ebay zum Verkauf angeboten wurde, die Verwendung des Kennzeichens "Pink Floyd" abgemahnt.

 

In der Abmahnung heißt es, dass die Pink Floyd (1987) Ltd. Inhaberin der Marken- und Kennzeichenrechte an der Bezeichnung "Pink Floyd" sei. Der abgemahnte Artikel sei nicht durch die Pink Floyd (1987) Ltd. hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in der Verkehr gebracht worden.

 

Die Verwendung der Bezeichnung "Pink Floyd" zur Bewerbung und zum Vertrieb von Produkten im geschäftlichen Verkehr ohne die entsprechende Zustimmung der Pink Floyd (1987) Ltd.   verletzte nach Ansicht die Kanzlei Sasse & Partner somit die Rechte der Pink Floyd (1987) Ltd. und sei darüber hinaus auch wettbewerbswidrig.

 

Die Rechtsanwälte Sasse pp. machen in Ihrem Schreiben Unterlassungs-. Auskunfts- Herausgabe- und Schadenersatzansprüche geltend. Insbesondere werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 75.100,- € geltend gemacht Hiervon entfallen 100,- € auf Schadenersatzansprüche für angebliche Ermittlungskosten der GUMPS GmbH sowie 75.000,- € (Streitwert) für den Unterlassungsanspruch. Nach der Berechnung der Kanzlei Sasse & Partner werden die Rechtsanwaltskosten für die Abmahntätigkeit somit mit 1.852,90 berechnet. Diesen Streitwert und die sich daraus resultierenden Rechtsanwaltskosten halten wir für deutlich überhöht.

 

Aber auch wenn die Lage aussichtslos erscheint, sollte den Forderungen nicht einfach nachgegeben und gezahlt werden. Eine Überprüfung der Ansprüche und eine juristisch fundierte Gegenwehr lohnen in den allermeisten Fällen, so dass die Forderungen zurückgewiesen oder zumindest noch erheblich reduziert werden können.

 

Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen solche oder andere marken- oder urheberrechtliche Abmahnung erfragen.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de