In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser sich nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs hält. Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er auf der Verkaufsplattform "ebay" Artikel als Privatperson anbiete, es sich jedoch um eine gewerbliche Tätigkeit handele. So heißt es in der Abmahnung z.B.
"Sie deklarieren Ihre Angebote als "privat", wobei keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote bestehen."
Hierdurch wird der Abgemahnte als Mitbewerber der Onlineversand Leipzig GmbH angesehen.
Es werden diverse Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend gemacht:
- Unterlassungsansprüche gem. § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 UWG (Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt)
- Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 € nach einem Streitwert von 20.000,- €
- Zahlung der Kosten für einen Testkauf in Höhe von 133,83 € netto. Diese Kosten variieren je nach Testkauf.
Aber auch wenn die Lage aussichtslos erscheint, sollte den Forderungen nicht einfach nachgegeben und gezahlt werden. Eine Überprüfung der Ansprüche und eine juristisch fundierte Gegenwehr sollte in jedem fall erfolgen. Zunächst sollte zunächst überprüft werden, ob das von den Rechtsanwälten Diesel/Schmitt/Ammer behauptete Wettbewerbsverhältnis besteht und ob es sich tatsächlich um einen Fall der Gewerblichkeit handelt. Hierfür sind unterschiedlicher Voraussetzung zu prüfen und auf den jeweiligen Einzelfall zu übertragen.
Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Johnsallee 62
20148 Hamburg
Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
Email: mail@abmahnsoforthilfe.de
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