Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Garantiewerbung auf der Verkaufsplattform eBay

Wettbewerbs- und Markenrecht
20.02.2014 228 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V., Maisacher Straße 6, 82256 Fürstenfeldbruch, gegen einen Anbieter auf der Verkaufsplattform eBay vor.

Mit der uns nun vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird die Werbung eines Anbieters auf der Verkaufsplattform eBay mit dem Hinweis auf "3 Jahre Herstellergarantie" ohne weitere Angaben nach § 477 Abs. 1 BGB als unlauter angegriffen.

Nach § 477 Abs. 1 BGB muss eine Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein.

Sie muss nach § 477 Abs. 1 BGB  enthalten

1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und

2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Kosten in Höhe von 232,05 EUR verlangt.

Sie haben Fragen ?

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Leiers

____________________________________________________________________

Frönd Nieß Lenzing Leiers | Rechtsanwälte

Eisenbahnstraße 13

48143 Münster

fon: 0251 / 981 181 - 0 / - 20

mobil: 0178 / 635 44 35

fax: 0251 / 981 181 11

www.ius-flash.de

ra.leiers@ius-flash.de