Mit der uns nun vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird die Werbung eines Anbieters auf der Verkaufsplattform eBay mit dem Hinweis auf "3 Jahre Herstellergarantie" ohne weitere Angaben nach § 477 Abs. 1 BGB als unlauter angegriffen.
Nach § 477 Abs. 1 BGB muss eine Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein.
Sie muss nach § 477 Abs. 1 BGB enthalten
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Kosten in Höhe von 232,05 EUR verlangt.
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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Leiers
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