Hier liegt jedoch gerade das Problem. Nicht alles, was sich prägnant und klangvoll anhört, liegt auch im Rahmen des rechtlich möglichen. Die Eintragung einer Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die rechtlichen Grundlagen für Marken und Markenanmeldungen finden sich im Markengesetz und in der Markenverordnung. Die Hauptgruppen bilden Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken.
Ein entscheidendes Kriterium ist die Unterscheidungskraft der neuen Marke von anderen schon bestehenden Marken. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Schutzhindernisse bestehen. Zum Beispiel darf sich nicht um bloße produktbeschreibende Marken handeln, denn diese sind nach § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG nicht eintragungsfähig.
Jetzt ist es wichtig, die Balance zwischen dem eigenen Wunsch nach einem individuellen und prägnanten Markennamen und den rechtlichen Möglichkeiten zu finden. Daher ist es ratsam, bei einer Markenanmeldung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sich auf dem Gebiet Marken und Markenanmeldung gut auskennt. Nur so können Fehler vermieden werden.
Dabei können wir Ihnen behilflich sein. Wir begleiten Sie von Anfang an auf Ihrem Weg zur richtigen Eintragung Ihrer Marke. Wir übernehmen sowohl die Recherche als auch das Anmeldeverfahren.
Um Ihre Marke auch nach Eintragung zu schützen, sollten Neueintragungen anderer Marken kontrolliert werden. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Markenüberwachung sowie das Widerspruchs- und Löschungsverfahren.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlosesErstgespräch.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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