Abmahnung UWG: Rechtsanwalt Wetzel für die Cirrus Import- und Handelsgesellschaft mbH

Wettbewerbs- und Markenrecht
14.01.2014294 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Cirrus GmbH vor, ausgesprochen von der Rechtsanwaltskanzlei Wetzel aus Bad Orb. Gegenstand des Vorwurfs ist unlauterer Wettbewerb in Form der sog. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Konkret wird vorgeworfen, unter eBay.de mit der Aussage zu werben, dass eBay- oder Paypal-Gebühren vom Verkäufer getragen werden.

Bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten wirbt der Verkäufer mit Aussagen, die ihn in den Augen der Kunden von seinen Konkurrenten positiv absetzen, tatsächlich jedoch selbstverständlich sind, so dass eine solche unberechtigt positive Abgrenzung zum Wettbewerb  letztlich zu einer Irreführung des Verbrauchers über den Wert der Werbeaussage führt. So hat beispielsweise das  OLG Hamburg (Beschluss vom 12.09.2007, AZ.: 5 W 129/07) die auch hier abgemahnte Aussage "Keine eBay-Gebühr" wettbewerbswidrig sei.

Ob allerdings unlauterer Wettbewerb in diesem Sinne vorliegt, ist Tatfrage und am konkreten Sachverhalt zu beurteilen. In dem vorgenannten Beschluss  wurde auch seitens des Gerichtes auf die auffällige Gestaltung der deutlich hervorgehobenen Aussage abgestellt. Hätte es sich vorliegend um eine unauffällige Gestaltung gehandelt, welche weniger werbend und mehr rein informierend gehalten gewesen wäre, hätte diese Entscheidung auch anders lauten können, wie u.a. auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.02.2013, Az. I ZR 146/12) zeigt.

Jedenfalls in der Absolutheit eines Formschreibens des RA Wetzel ("Das ist wettbewerbswidriges Verhalten par excellence!") ist unlauteres Verhalten daher nicht zwangsläufig und in jedem Fall anzunehmen.  

In keinem Fall sollte eine solche Unterlassungsforderung, welche den Unterzeichner für 30 Jahre strafbewehrt bindet, voreilig unterzeichnet werden. Die Einschätzung der Sach- und Rechtslage sollte ein entsprechend versierter Rechtsanwalt vornehmen, um keine unnötige Bindung herbeizuführen.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Problemen. Sie können uns für Sie unverbindlich unter der Telefonnumer 0251 / 208680-30, via Telefax unter 0251 / 208680-50 oder via eMail unter info@ra-kreuztor für Sie unverbindlich und -abgesehen von den Kosten Ihres Telefonanbieters - kostenlos  erreichen.  

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