Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei Amazon

Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei Amazon
19.11.2013357 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei Amazon erhalten? Dann stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung. Der Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. ist nach eigenen Angaben eine gemeinnützige Verbraucherschutzeinrichtung. Als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) spricht der der Verein bundesweit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Mir liegen aktuell mehrere Abmahnungen des Vereins vor, in denen unter Bezugnahme auf Angebote auf dem Online-Marktplatz Amazon Verstöße gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises bei Imprägniersprays gerügt werden.

 

Neben einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 258,94 Euro gefordert.

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Entgegen der missverständlichen Darstellung in dem Abmahnschreiben besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sie haben vielmehr verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

 

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

 

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de

 

Gerne höre ich von Ihnen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.

 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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