Der Mandantschaft - einem Onlinehändler - wird in der Abmahnung vorgeworfen Schmuckwaren aus Edelstahl als "nickelfrei" zu bewerben, obwohl die angebotenen Schmuckstücke nicht nickelfrei seien.
Es wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Schadensersatzzahlung gefordert. Weiter wird die Mandantschaft zur Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 859,80 aus einem Streitwert von 20.000 € aufgefordert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des Markenrechts erhalten haben helfe ich Ihnen gerne.
Für eine erste Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter der Telefonnummer 0711/25383785 erreichen. Gerne können Sie mir auch per E-Mail an info@rechtsanwalt-neuwirth.de oder per Fax an 0711/25383786 zukommen lassen.
Im Falle einer Mandatsübernahme erfolgt die außergerichtliche Vertretung zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Rechtsanwalt Robin Neuwirth
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