Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
27.06.2013242 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten? Dann stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der seit einiger Zeit bundesweit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht.

Mir liegen mittlerweile zahlreiche Abmahnschreiben des Vereins vor. Diese Abmahnungen beziehen sich auf ganz unterschiedliche Wettbewerbsverstöße. Abgemahnt werden unter anderem fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht in der Widerrufsbelehrung und unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Darüber hinaus mahnt der Verein jedoch auch das Fehlen von Pflichtinformationen in Internetauftritten ab, wie z.B. das Fehlen von Informationen zur Vertragstextspeicherung.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. fordert mit seinen Abmahnschreiben üblicherweise eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Abmahnkosten in einer Größenordnung von 200,00 Euro.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de

Gerne höre ich von Ihnen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihrer Angebote im Internet zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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