Hinweise und Tipps zur Abmahnung für Abgemahnte von Rechtsanwalt Andreas Kempcke von Internetrecht-Rostock.de

Hinweise und Tipps zur Abmahnung für Abgemahnte von Rechtsanwalt Andreas Kempcke von Internetrecht-Rostock.de
30.05.2013600 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einige Tipps aus meiner anwaltlichen Praxis geben. Die Tipps resultieren aus einer Vielzahl von Beratungen, damit Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick verschaffen können.

Ich berate täglich Mandanten, die eine Abmahnung erhalten haben. Nach meiner Erfahrung stellen sich für die Abgemahnten immer wieder ähnliche Fragen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen daher als erste Orientierung dienen. Weitergehende Informationen finden Sie in dem Beitrag "Abmahnung erhalten - Was tun? Was besser lassen?" auf der Homepage meiner Kanzlei. 

Das sind die wichtigsten Tipps für Sie:

Nehmen Sie die Abmahnung auf jeden Fall ernst.

Eine Abmahnung dient der außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreites. Wenn Sie überhaupt nicht oder falsch auf das Abmahnschreiben reagieren, droht Ihnen eine teure Auseinandersetzung im gerichtlichen Verfahren. 

Achten Sie auf die gesetzte Frist.

Meist wird in einer Abmahnung für die Abgabe einer Unterlassungserklärung eine sehr kurze Frist gesetzt. Häufig wird in der Abmahnung im Übrigen eine weitere Frist für die Erstattung von Abmahnkosten gesetzt, die etwas länger läuft. Wichtig ist für Sie zunächst die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung. Klären Sie also zunächst diese Frist, um nicht erst auf den sprichwörtlich letzten Drücker reagieren zu müssen.

Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten.

Nach meiner Erfahrung ist die mit einer Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung oftmals zu weit oder zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst. Dann kommt die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung in Betracht. Bitte beachten Sie insoweit jedoch, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung geeignet sein muss, die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen. Wenn Sie eine falsch gefasste Unterlassungserklärung abgeben, droht die Einleitung gerichtlicher Schritte durch den Abmahner. Gern berate ich Sie im Hinblick auf die Fassung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Sie sind nicht gezwungen, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es für Sie durchaus sinnvoll sein, die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verweigern. Dann müssen Sie jedoch damit rechnen, dass der Abmahner ein gerichtliches Verfahren einleitet. Obwohl ein gerichtliches Verfahren mit Mehrkosten verbunden ist, kann diese Vorgehensweise unter Umständen vorzuziehen sein. Dies ist jedoch eine Frage des Einzelfalles.

Und zu guter Letzt noch ein Hinweis zu den Abmahnkosten ...

Üblicherweise wird mit einer Abmahnung auch ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten geltend gemacht. Ein solcher Anspruch kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Abmahnung in der Sache selbst berechtigt ist und wenn es sich bei den geltend gemachten Abmahnkosten um erforderliche Aufwendungen handelt. Oftmals macht es Sinn, mit dem Abmahner  zumindest über die Höhe der zu erstattenden Abmahnkosten zu verhandeln. Lässt sich keine Einigung finden, besteht die Möglichkeit, sich mit dem Abmahner im gerichtlichen Verfahren nur über die Höhe der zu erstattenden Kosten zu streiten. 

Leider gibt es keine einfache Antwort auf die Frage nach der "richtigen" Reaktion auf eine Abmahnung. Die verschiedenen Handlungsalternativen haben jeweils Vor- und Nachteile. Gerne berate ich Sie eingehend zu den entsprechenden Fragen. 

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

 Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

 Gerne höre ich von Ihnen. 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihrer Angebote zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.

 Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

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