Wettbewerbsrechtliche Klage der Kanzlei Almers & Storsberg für das Onlinekaufhaus Boogel Hildebrandt & Müller GbR

Wettbewerbs- und Markenrecht
23.04.2013360 Mal gelesen
Uns liegt eine Zahlungsklage des Onlinekaufhauses Boogel Hildebrandt & Müller GbR, vertreten durch die Kanzlei Almers & Storsberg, vor. Der Klage zugrunde liegt eine zuvor ausgesprochene Abmahnung, in welcher dem Beklagten unterschiedliche wettbewerbsrechtliche Verstöße zur Last gelegt worden waren (u.a. ging es hier um die bekannte Problematik mit veralteten Widerrufsbelehrungen).

Dieser Fall verdeutlicht ein weiteres Mal, dass Abmahnungen auf keinen Fall ignoriert werden sollten, da die so geltend gemachten Ansprüche in den allermeisten Fällen ohne eine vernünftige Verteidigung gerichtlich geltend gemacht werden. Wäre hier die Unterlassungserklärung noch nicht abgegeben worden, was allerdings der Fall war, wäre alleine hierdurch der Streitwert, der nun bei 777,80,- Euro liegt, um 13.000,- Euro gestiegen (Anm.: Der Streitwert wurde den Angaben aus der Abmahnung entnommen) und damit entsprechend die Gefahr im Hinblick auf die Verfahrenskosten.

Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sich vorbeugend vor solchen Inanspruchnahmen durch Absicherung Ihres Internetauftritts / Angebotes absichern lassen wollen, können sie sich gerne für Sie unverbindlich und abgesehen von Ihren Telefongebühren kostenlos unter Tel: 0251 / 208680-30  oder per eMail an info@ra-kreuztor.de an uns wenden.

Wir beraten und vertreten bundesweit und in über 1000 vergleichbarer Fälle, so dass die für die erfolgreiche Verteidigung erforderliche Erfahrung vorhanden ist.