EU-weite Ausschreibungen: Wettbewerblicher Dialog

Wettbewerbs- und Markenrecht
22.06.2012435 Mal gelesen
Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet bundesweit öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer bei IT-Vergaben und zu den EVB-IT.

Als Vergabeart für IT-Beschaffungen und IT-Ausschreibungen, die in Schwellenwert von 200.000 Euro überschreiten, hat der Gesetzgeber den Wettbewerblichen Dialog geschaffen. Diese Vergabeart ist insbesondere für komplexe Aufträge gedacht. Voraussetzung ist, dass ein Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben, mit denen er seine Bedürfnisse und Ziele erfüllen kann. Ein Grund, als Vergabe hat den wettbewerblichen Dialog zu wählen, kann es auch sein, wenn der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.

Für den wettbewerblichen Dialog ist ein dreistufigen Verfahren vorgesehen. In der ersten Stufe werden im Rahmen eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs geeigneter Bieter ausgesucht. In der zweiten Stufe tritt der Auftraggeber mit den ausgewählten Bietern in einen Dialog, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Danach kommt erst in einer dritten Stufe die Angebotsphase. Auf Basis der Ergebnisse aus der Dialogphase können dann die Bieterangebote erstellen. Nach der Wertung dieser Angebote wird dann der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

 

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gern zu Rechtsfragen des IT-Rechts, Vergabrechts und Internetrechts. Rechtsanwalt Feil ist Datenschutzbeauftragter TÜV.

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Standorte ind Hannover und Magdeburg.

www.recht-freundlich.de