OLG HAMM: Verstoß gegen Preisangabenverordnung ist grundsätzlich wettbewerbswidrig

OLG HAMM: Verstoß gegen Preisangabenverordnung ist grundsätzlich wettbewerbswidrig
23.03.2012604 Mal gelesen
Eine interessante Entscheidung hinsichtlich Verfehlungen im Rahmen der sich aus der Preisangabenverordnung ergebenden Pflichten hat das OLG Hamm getroffen. Das OLG Hamm hat im Ergebnis einen grundsätzlich wettbewerbsrelevanten Verstoß bei einem Verstoß gegen die PAngV angenommen.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Beklagte hatte 200 ml Gleitgel zum Preis von 8,95 EUR angeboten, ohne dabei entgegen § 2 PAngV den Grundpreis anzugeben.

LG BOCHUM sieht zunächst Bagatellverstoß

Das zunächst vom Kläger nach erfolgloser Abmahnung angerufene LG Bochum sah in diesem Verstoß zwar einen Verstoß, stufte diesen allerdings als wettbewerbsrechtlich unbeachtliche Bagatelle ein, da der Grundpreis mittels einer Division durch 2 unschwer ermittelt werden könne.

OLG Hamm sieht wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoß

Dieser erstinstanzlichen Auffassung des LG Bochum erteilte das OLG Hamm nun eine Absage (Urteil v. 09.02.2012, Az. 4 U 70/11). Nach dem OLG Hamm diene die PAngV der Umsetzung der EG-Richtlinie 96/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Artikel. Aufgrund des Umstandes, dass vorliegend überhaupt kein Grundpreis angegeben sei, sei der Verstoß nach § 5a UWG als Irreführung durch Unterlassung zu bewerten. Daraus folge auch zwingend eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen der Marktteilnehmer, sodass sich die Annahme einer Bagatelle verbiete. 

Aufpassen bei der Grundpreisangabe

Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung bleiben für Händler weiterhin ein Thema. Jedenfalls im Gerichtsbezirk des OLG Hamm scheint nach der aktuellen Sichtweise des Senats der (beliebte) Bagatelleinwand wenig erfolgsversprechend zu sein. 

Handeln Sie daher umsichtig bei der Gestaltung Ihrer Angebote.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, um kostenpflichtige Abmahnungen erst gar nicht zu provozieren.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Jens Leiers, in Eilfällen auch mobil unter 0178 / 635 44 35 zu den üblichen Telefontarifen erreichbar.

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