BAG: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsum wirksam

BAG: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsum wirksam
21.10.2016290 Mal gelesen
Das Bundearbeitsgericht hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers, der mit Drogen am Steuer erwischt worden war, wirksam erfolgt ist. Damit kippte das BAG die Urteile der Vorinstanzen.

Zum Fall: Der Lkw-Fahrer war 2014 unter Einfluss der Droge Crystal Meth am Steuer seiner Privatwagens erwischt worden und verlor dementsprechend seinen Führerschein. Trotzdem setzte er sich am Tag nach der Polizeikontrolle wieder in seinen Lkw. Als wenig später sein Arbeitgeber von dem positiven Drogentest erfuhr, kündigte er dem Mann außerordentlich und fristlos. Das Unternehmen sah es als unverantwortlich an, den Fahrer weiter zu beschäftigen und befürchtete auch den Verlust von Aufträgen, wenn Geschäftspartner Wind von dieser Sache bekommen.

Der Fahrer wehrte sich gegen die Kündigung und bekam in den ersten Instanzen auch Recht. Die Gerichte entschieden, dass die fristlose Kündigung unverhältnismäßig gewesen sei und eine ordentliche Kündigung ausgereicht hätte. Denn der Fahrer habe überzeugend dargelegt, dass er nur dieses eine Mal Drogen konsumiert habe und auch nicht fahruntüchtig gewesen sei.

Das BAG hielt die fristlose Kündigung hingegen für wirksam. Die Vorinstanz habe die durch die Einnahme von Drogen entstehenden Gefahren bei der Interessenabwägung nicht ausreichend gewürdigt. In welchem Maß der Fahrer tatsächlich fahruntüchtig gewesen sei, spiele dabei keine Rolle. Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sei daher wirksam ausgesprochen worden.

Rechtsanwalt Joachim Schwarz, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss: "Ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, ist immer eine Frage der Interessenabwägung und damit letztlich eine Einzelfallentscheidung. Daher sollten Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund immer gut vorbereiten. Wie der Fall zeigt, haben Arbeitnehmer aber auch häufig gute Chancen, sich gegen die außerordentliche Kündigung zu wehren. Auch wenn das BAG am Ende anders entschieden hat."


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/arbeitsrecht-fachanwalt-fuer-neuss-umgebung