OVG Berlin-Brandenburg - Kita-Gebühren nach Urteil zurückverlangen

Verwaltungsrecht
13.12.2017878 Mal gelesen
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg könnten hunderte von Kita-Gebührensatzungen im Land Brandenburg unwirksam sein. Betroffene Eltern sollten jetzt entsprechende Gebührenbescheide prüfen lassen und zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 6. Oktober 2017 (Az. 6 A 15.15, Volltext) eine Kita-Gebührensatzung der Stadt Rathenow für rechtwidirg erklärt. Das Problem: Die Satzung verweist auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG).

Das Gericht argumentiert, dass Elternbeiträge keine Benutzungsgebühren im Sinne des KAG seien. Kitagebühren seien nicht dazu da, die Kosten der Kita vollständig gegenzufinanzieren. Es handele sich vielmehr um sozialrechtliche Abgaben eigener Art. Eine Kita-Satzung die auf das KAG verweist, ist damit unwirksam und kann nicht Grundlage von Kita-Gebühren sein. In Brandenburg verweisen dutzende Kita-Satzungen auf das KAG.

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden rät betroffenen Eltern dazu, die entsprechenden Beitragsbescheide anwaltlich überprüfen zu lassen. Dies kann formlos geschehen. "Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass Satzungen, die sich am KAG orientieren zu höheren Beiträgen führen", erklärt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

Kita-Gebühren: Widerspruch nicht notwendig

Einen Widerspruch gegen den ursprünglichen Bescheid hält der Berliner Rechtsanwalt für überflüssig. Die Eltern hätten darauf vertrauen können, dass die Bescheide wirksam waren. Niemand käme auf die Idee, die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu stellen. Eltern könnten auch ohne Widerspruch ihre Beiträge teilweise zurückverlangen. Von Rüden verweist dafür auf eine Regelung aus dem Sozialgesetzbuch X. Danach müssen Beiträge, die zu Unrecht erhoben worden sind, zurückgezahlt werden, auch wenn der ihnen zu Grunde liegende Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist. Dass die Gemeinden auf abgelaufene Widerspruchsfristen verweisen, sei daher nicht haltbar, sagt von Rüden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Dabei erläutert die Kanzlei die Bedeutung des Urteils für ihren Fall und zeigt mögliche Vorgehensweisen zur Rückforderung der gezahlten Kita-Beiträge auf. Da Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht verwaltungsrechtliche Angelegenheiten abdecken, bietet die Kanzlei günstige Pauschalbeträge für betroffene Mandanten an.