Einbruchdiebstahl – wenn die Hausratversicherung nicht zahlt

Versicherungsrecht
13.06.2017149 Mal gelesen
Die Zahl der Einbruchsdelikte steigt: Im vergangenen Jahr wurden fast 200.000 Einbruchdiebstähle registriert. Die Aufklärungsquote liegt dabei nach Angaben der Polizei bei gerade einmal 15 %. Prinzipiell kann man sich mit einer Hausratversicherung gegen Einbrüche versichern. Oft kommt es bei dem...

Die Zahl der Einbruchsdelikte steigt: Im vergangenen Jahr wurden fast 200.000 Einbruchdiebstähle registriert. Die Aufklärungsquote liegt dabei nach Angaben der Polizei bei gerade einmal 15 %.

Prinzipiell kann man sich mit einer Hausratversicherung gegen Einbrüche versichern. Oft kommt es bei dem Versuch, Versicherungsleistungen nach einem Einbruch geltend zu machen, jedoch zu Uneinigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Nicht selten melden Versicherer Zweifel an, ob die als entwendet gemeldeten Gegenstände tatsächlich gestohlen wurden, überhaupt existiert haben oder aber dem angegebenen Wert entsprachen. Deshalb ist immer von Vorteil, wenn jedenfalls von werthaltigen Sachen die Kaufbelege aufbewahrt worden sind. Ferner können Fotos, die das Hab und Gut des Versicherungsnehmers zusammen mit diesem selbst abbilden, einen Beweis für die Existenz der Gegenstände darstellen. Derartige Dokumente werden im Schadensfall auch oft angefordert.

Natürlich kann ein Versicherer auch bezweifeln, dass es überhaupt einen Einbruchdiebstahl gegeben hat. Die Beweispflicht hierfür liegt nämlich beim Versicherungsnehmer. Daher sollten Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind, wie zerbrochene Fensterscheiben oder aufgebrochene Schlösser, immer sorgsam dokumentiert werden.

Der Sachverhalt des Einbruchs muss vom Versicherungsnehmer schlüssig dargelegt werden, sonst kann der Versicherer seine Leistungen verweigern. Worauf es bei der Darstellung gegenüber der Versicherung ankommt, weiß natürlich am besten ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Oft lohnt es sich daher, diesen schon früh zu Rate zu ziehen. Kommt nämlich die erste, eigenhändig gefertigte Darlegung nicht gut an, hat man oft schon viel verspielt. Die Korrektur von Fehlern oder Ungenauigkeiten in den Abgaben ist häufig nur noch schwer möglich und wird von den Versicherern meist besonders kritisch betrachtet.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.