Auto bei der BMW Bank finanziert? Jetzt Widerruf des Autokredites prüfen lassen! Neues Urteil Landgericht Düsseldorf, Widerrufsfehler wegen 0,00 € Tageszinsagabe, Fachanwalt informiert kostenfrei

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
07.05.2019212 Mal gelesen
Widerrruf Autokredit BMW Bank

kostenlose Erstberatung

Für Diesel -Autofahrer, die ihr Auto durch ein Darlehen bei der BMW Bank finanziert haben, gibt es in vielen Fällen eine sehr einfache Möglichkeit Darlehens- und Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Hintergrund ist die Möglichkeit ein finanziertes Dieselfahrzeug durch Widerruf des Kreditvertrages komplett rückabwickeln zu lassen. Also nicht gegenüber BMW sondern über die finanzierende BMW Bank GmbH!

Autokredit -Widerruf als Ausweg aus dem Abgasskandal!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart vertritt bundesweit zahlreiche Autofahrer die über die BMW-Bank (BMW Financial Services) ihre Dieselfahrzeuge finanziert haben.

Neue Klage gegen die BMW Bank eingereicht

Insoweit hat Rechtsanwalt Eser im Namen eines BMW Fahrers erst kürzlich wieder eine Klage auf Rückabwicklung, diesmal vor dem Landgericht Itzehoe, eingereicht.

Nach den Feststellungen von Rechtsanwalt Eser hat die BMW Bank dort wie in einer Vielzahl von Kreditverträgen, genauer in den Widerrufsinformationen unter den Widerrufsfolgen eine unzulässige Angabe zu dem Zinsbetrag i.H.v. 0,00 ? verwendet. Diese Angabe haben jetzt verschiedene Gerichte als fehlerhaft angesehen und den klagenden Autofahrern recht gegeben.

Zurecht finden diese Gerichte diese Formulierung als irreführend und widersprüchlich an. Dies berechtigt den Darlehensnehmer noch heute zum Widerruf. Das Widerrufsrecht verjährt in diesem Zusammenhang nicht.

Höchstaktuell hat z.B. das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17.04.2019, Az. 13 O 387/17, eine finanzierende Autobank auf Rückabwicklung des Autokaufes deswegen verurteilt, weil auch die dort verurteilte Autobank in ihren Kreditunterlagen die unzulässige Tageszinsangabe von 0,00 ? verwendet hat.

In diesem Zusammenhang ist auch das Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 - noch zu erwähnen, wo erstmalig dort die Mercedes-Benz Bank AG wegen fehlerhafter Vertragsangaben / Widerrufsbelehrungsfehler zur Rückabwicklung eines Autokaufes verurteilt wurde. 

Auch dort hat das Gericht angenommen, dass die Angabe des Tageszinssatzes von 0,00? irreführend und zu Rückabwicklung berechtigt.

Eine Vielzahl von Darlehensnehmern die Dieselautos erworben haben, können von diesen Urteilen profitieren und die Rückabwicklung erreichen.

Es besteht daher eine weitere relativ komfortable Möglichkeit sich von einem manipulierten Dieselfahrzeug verlustfrei zu trennen.

Folgen des Kreditwiderrufs:

Ein wirksamer Kreditwiderruf führt zu einer Rückabwicklung der Verträge. Der Verbraucher erhält seine Anzahlung sowie die bereits geleistete Tilgung zurück. Im Gegenzug muss er den Pkw an die kreditgebende Bank herausgeben. Darüber hinaus bestehen zudem wechselseitige Ansprüche auf Nutzungsersatz.

Besonders profitabel kann der Widerruf von Autokrediten sein, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Insoweit gilt nach einer Auffassung, dass die Bank keinen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs verlangen kann. Der Kunde hat lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Die Anzahlung sowie die bereits erbrachten Tilgungsanteile erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Im Ergebnis fährt der Verbraucher daher bis zum Widerruf nahezu kostenlos, kann sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und ein neues Auto kaufen oder finanzieren.

Betroffene sollten jetzt keine Zeit verlieren und sich anwaltlich beraten lassen, wie im Einzelfall am besten vorzugehen ist.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger bundesweit eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.