Die beiden Klagen der von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft vertretenen Geschädigten betreffen eine A5 und einen Q7. Die beiden Dieselfahrzeuge wurden 2015 gekauft bzw. 2016 geleast. Das Ziel der Klagen ist es, die Fahrzeug an die Händler zurückzugebe. Gleichzeitig wird auch jeweils die Audi AG verklagt und von dieser Schadensersatz verlangt.
Die Klagen gegenüber den Händler stützen sich u.a. auch darauf, dass die Autofahrer nicht auf die vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Rückrufaktion durch die Herstellerin verweisen lassen müssen. So hat das OLG Hamm kürzlich öffentlich mitgeteilt, dass es manipulierte Fahrzeuge als mangelhaft ansehe. Der Kläger in dem vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall sei auch berechtigt gewesen, den betroffenen Diesel sofort - d. h. ohne eine Frist für eine Mangelbeseitigung - zurückzugeben. In dem Verfahren ging es um die Rücknahme eines vom "ersten" VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeug. Diese gerichtlichen Erwägungen lassen sich durchaus auf die 3.0 TDI-Fahrzeuge übertragen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klagen federführend führt, teilt mit: "Wir haben bundesweit massenhaft Urteile zu Gunsten der VW-Geschädigten erstritten. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass auch die 3 l Fahrzeuge von Audi manipuliert wurden, stehenden Geschädigten Schadensersatzansprüche zu, die wir durchsetzen werden. Es liegt uns bereits eine dreistellige Anzahl an Fällen vor. Sollten die Presseberichte zutreffen, wäre das Verhalten von Audi besonders dreist, weil auch noch nach Bekanntwerden des Skandals im Jahre 2017 manipuliert worden wäre. In einem solchen Fall wäre es kaum vorstellbar, dass die Schadensersatzansprüche nicht begründet sind. Geschädigte haben daher sehr gute Chancen, das Fahrzeug zurückgeben zu können. Wir werden in den nächsten Wochen einige hundert Klagen gegen Audi einreichen."
Dieselmotoren werden die Gerichte weiter also weiterhin beschäftigen. Weitere Informationen befinden sich auch auf unserer Internetseite www.vw-schaden.de