VW-Skandal: BGH entscheidet über Verjährung, Rechtslage?

RA Eser
14.12.202063 Mal gelesen
VW-Skandal: BGH entscheidet über Verjährung, Anwalt

Der BGH fällt heute eine Grundsatz-Entscheidung zur Verjährung im VW-Abgasskandal.  Der BGH hat zu entscheiden, wann die Schadensersatzansprüche der VW Kunden im Zusammenhang mit dem Skandalmotor EA 189 verjähren bzw. verjährt sind.

Insoweit läuft die sog. kenntnisabhängige 3-jährige Regelverjährungsfrist im Hintergrund. Das bedeutet, dass ab Kenntnis von Tat und Täter die Dreijahresfrist zu laufen beginnt.

Nun hat der BGH zu klären, in welchem Jahr dieses anzunehmen ist. Je nach dem in welchem Jahr der BGH nun die Kenntniserlangung setzt, verjähren die Schadensersatzansprüche oder sind bereits verjährt.

Würde man z.B., wie VW argumentiert, das Jahr 2015 als Referenzjahr heranziehen, wären die Schadenersatzansprüche bereits mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt.

Würde man jedoch einen späteren Zeitpunkt annehmen, etwa 2017 oder 2018, so könnten aktuell immer noch VW Kunden Schadensersatzansprüche gegen VW einreichen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bundesweit seit Jahren bereits Hunderte von abgasmanipulierten Kunden (Daimler, VW, Audi, Porsche etc.) vertritt, bestand in den Jahren 2015 und 2016 jedenfalls noch keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, so dass nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen diese Jahre (2015 und 2016) herausfallen müssten.

Die Folge wäre, dass sogar noch Ende 2020 bzw. Ende 2021 Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden dürften.

Rechtsanwalt Eser stuft jedenfalls die Chancen für eine Rückabwicklung nun deutlich positiv ein. Eser Rechtsanwälte führen, falls Rechtschutzversicherungen bestehen, die Deckungsanfragen durch.

Weitere Informationen und Kontaktaufnahmemöglichkeiten über die Kanzleihomepage unter www.eser-law.de