Porsche- Diesel können zurückgegeben werden, bahnbrechende Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart

Verkehrsrecht
11.12.2018464 Mal gelesen
Fachanwalt aus Stuttgart klärt über Rechte und Ansprüche auf

Porsche- Diesel können zurückgegeben werden, bahnbrechende Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart

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Porsche muss erstmals einen manipulierten Diesel zurücknehmen!

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der zahlreiche Porschefahrer in Sachen Diesel - Abgasskandal bundesweit vertritt, hat am vom 25. Oktober 2018 das Landgericht Stuttgart eine bahnbrechende Entscheidung verkündet.

Porsche wurde nämlich erstmals zur vollständigen Rückabwicklung eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart hat mit Entscheidung vom 25.10.2018, Aktenzeichen 6 O 175 / 17, Porsche zur Rücknahme eines Porsche Cayenne Diesel, Baujahr 2014, Euro 6, verurteilt.

Die Klägerin kann sich nach der Entscheidung freuen, die Klägerin bekommt den Kaufpreis erstattet und kann den abgasmanipulierten Porsche Cayenne zurückgeben. Sie muss lediglich noch eine angemessene Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen, die jedoch äußerst niedrig sind.

Die Richter urteilten, dass in dem Porsche Cayenne ein Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut worden ist und bewerteten dies als sittenwidrig. Die Porsche AG habe vorsätzlich gehandelt und eine Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen. 

Nach Ansicht des Landgerichtes konnte Porsche auch nicht plausibel erklären, warum der "Warmlauf-Modus" keine unerlaubte Abschalteinrichtung sei. Als Indiz wertete ferner das LG das vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erlassene Zulassungsverbot für Porsche Cayenne Diesel mit 3-Liter-Motoren vom 28. Juli 2017.

Es handelt sich wohl um die vom Rückruf betroffenen fast 60.000 Porsche Cayenne und Macan mit Diesel-Motor. Konkret geht es um fast 53.000 Fahrzeuge des Typs Cayenne 4,2l V8DTI sowie knapp 6.800 Macan 3,0l V6TDI, beide haben Schadstoffklasse Euro 6.

Eser Rechtsanwälte bieten für betroffene Porsche-Fahrer eine erste kostenfreie Beratung an.

Wenn der Porsche im Übrigen finanziert worden sind, bietet sich weiterhin die Möglichkeit über den Widerrufsjoker zugehen. Damit besteht ein weiterer rechtlich sehr bequeme Weg, sich von einem wertgeminderten Porsche Diesel verlustfrei zu trennen. Denn im Falle einer Finanzierung muss auch kein Nutzungswertersatz (Verträge ab 13. Juni 2014) gezahlt werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.