Der VW-Skandal und die Rechte der Autokäufer

Der VW-Skandal und die Rechte der Autokäufer
17.06.202219 Mal gelesen
Der VW-Skandal und die Rechte der Autokäufer

Der ursprüngliche "Volkswagen" ist leider schon lange nicht mehr das Automobil des gesamten Volkes. Abgesehen vom Preis gibt es heute natürlich auch viel mehr Konkurrenz aus aller Welt. Nun hatten sich einige doch entschieden, die deutsche Wirtschaft nebst Umwelt mit dem Kauf eines sparsamen Dieselfahrzeugs der beliebten Marke zu unterstützen. Mit einem Paukenschlag haben ausgerechnet Ingenieure in den USA einen Skandal bei Dieselfahrzeugen aufgedeckt: Betrug bei den Abgaswerten! Eine eigens dafür installierte Software hatte erkannt, wenn die Fahrzeuge auf dem Prüfstand stehen und sodann den Verbrauch gedrosselt. Auf freier Fahrt gab die Software wieder "Entwarnung" und dem Fahrer Vollgas! Das hatten die Käufer natürlich nicht gewollt und fühlen sich quasi über den Tisch gezogen. Deshalb kann z. B. auch der Vertrag rückgängig gemacht werden; §§ 826, 249 BGB. Das ergibt sich aus den vielfältigen Rechten der Käufer bei sog. Schlechtleistung oder bei Arglist bzw. Betrug (s. ZfS, Januar 2016, S. 10 ff.). Dabei ist jedoch Zurückhaltung vor schnellen eigenen Erklärungen geboten.

Bevor Sie sich zu sehr über Betrügereien ärgern, lieber mithilfe einer Rechtsschutzversicherung einen Spezialisten des Vertrauens frei aussuchen und die Sorgen dort alsbald abladen. Rechtsanwalt Torsten Schmidt berät Sie gern im Falle eines Falles.

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