Hintergrund der Entscheidung ist, dass in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden die zulässigen Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stickoxide regelmäßig überschritten werden. "Das Gericht hat der Gesundheit damit eindeutig Priorität eingeräumt. Die Konsequenz ist, dass zunächst die Städte Düsseldorf und Stuttgart für die Einhaltung der Luftreinhaltepläne sorgen müssen. Aber auch in zahlreichen anderen Städten, z.B. im Rhein-Main-Gebiet, können nun auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung Fahrverbote angeordnet werden", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Schon am Wochenende hatte es bei der Bundesregierung Überlegungen zu Fahrverboten auf einzelnen Strecken gegeben.
Besonders für Fahrer älterer Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter sowie für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 2 und schlechter ist das Urteil bitter. Sie müssen nun damit rechnen, dass sie mit ihrem Wagen demnächst in bestimmte Regionen nicht mehr einfahren dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge voraussichtlich weiter einbrechen wird. "Gebrauchte Diesel werden sich vermutlich nur noch deutlich unter Listenpreis verkaufen lassen. Die Verbraucher, die sich im Vertrauen auf emissionsarme Autos einen Diesel zugelegt haben, werden doppelt bestraft", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht die phasenweise Einführung von Fahrverboten und Ausnahmen, z.B. für Handwerker, vor. In Stuttgart könnten demnach Fahrverbote ab dem 1. September 2018 umgesetzt werden. Eine Ausgleichspflicht für die betroffenen Autofahrer gebe es nicht, gewisse Wertverluste seien hinzunehmen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Betroffene Autofahrer haben die Möglichkeit sich zu wehren, um nicht alleine auf dem Schaden sitzenzubleiben. "Bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen können Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geprüft werden. Zahlreiche Gerichte haben sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher gestellt", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche geschädigte Autokäufer vertritt.
Grundsätzlich kann bei allen Fahrzeugen, bei Dieseln und Benzinern, der Widerruf des Autokredits geprüft werden. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die finanzierende Bank fehlerhaft informiert hat. Da bei Autofinanzierungen zumeist ein verbundenes Geschäft vorliegt, lässt sich durch einen erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabwickeln.
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