SCHUFA Eintrag per Anwalt löschen lassen!

SCHUFA Eintrag per Anwalt löschen lassen!
26.03.2014682 Mal gelesen
Viele Verbraucher haben wegen falscher Eintragungen bei der SCHUFA große Probleme. Im Folgenden zeigen wir auf, was die SCHUFA eigentlich tut, wie es zu negativen Einträgen kommen kann, wann diese berechtigt oder unberechtigt, also falsch sind und wie man sich dagegen rechtlich verteidigen kann.

Sollten Sie akut ein Problem in diesem Themenbereich haben, können Sie uns jederzeit kostenlos anrufen und sich unverbindlich beraten lassen, oder Sie nutzen einfach unseren Live-Chat auf www.recht-freundlich.de.

Was macht die SCHUFA eigentlich?

Es handelt sich um die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", abgekürzt SCHUFA. Hinter diesem Namen steckt eine sogenannte Wirtschaftsauskunftei, die versucht, ihre eigenen Vertragspartner vor kreditunwürdigen Verbrauchern zu schützen. Unternehmen können daher bei der Schufa bestimmte Auskünfte erhalten, wie kreditwürdig der potenzielle Vertragspartner nach Auswertung der bei der Schufa vorliegenden Daten tatsächlich ist. Dafür sammelt die SCHUFA Daten über Verbraucher und erstellt daraus einen sogenannten Scoring-Wert. Dieser Wert entscheidet bei einigen Vertragsverhandlungen darüber, ob ein Vertrag zustande kommt. Beispielsweise wenn ein Verbraucher mit einem Mobilfunkunternehmen einen Handyvertrag schließen will, checkt das Mobilfunkunternehmen zunächst bei der Schufa, welcher Scoring-Wert diesem Verbraucher beigemessen wird. Ist er zu niedrig, wird kein Vertrag geschlossen.

Der Scoring-Wert sinkt beispielsweise, wenn viele Unternehmen bei der SCHUFA einen negativen Eintrag zu einem Verbraucher vorgenommen haben. Dabei hat der Verbraucher keine Chance, diese negativen Eintragungen vorsorglich zu verhindern. Er bekommt davon sowieso erst Wind, wenn der Scoring-Wert so tief gesunken ist, dass einige Verträge nicht mehr geschlossen werden können.

Welche Daten sammelt und speichert die SCHUFA?

Die Wirtschaftsauskunftei sammelt und speichert allgemeine Daten wie den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Aber auch Bankdaten und Mobilfunkkonten werden gespeichert, um ein genaues Bild vom Verbraucher erstellen zu können und so Rückschlüsse auf seine finanzielle Vertrauenswürdigkeit zu ziehen. Allerdings darf die SCHUFA nach dem Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten grundsätzlich nicht für immer speichern, und auch nur solche erheben und sammeln, wenn eine Einwilligung oder ein anderer Grund im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegt.

Gem. § 33 BDSG hat jeder Verbraucher das Recht zu erfahren, wer welche Daten über ihn wofür gespeichert hat. So kann bei der SCHUFA beispielsweise erfragt werden, welche Daten dort über einen selbst vorliegen - auch die Negativeintragungen von Unternehmen müssen dann genannt werden, denn diese stellen ein personenbezogenes Datum dar, sodass das Bundesdatenschutzgesetz und der Anspruch aus § 33 BDSG greift. Notfalls kann auch ein Anwalt dabei behilflich sein, diesen Anspruch durchzusetzen.

Falscher Eintrag - Anwalt einschalten.

Sollten bei der SCHUFA negative Einträge über Sie zu finden sein, die unberechtigt, also falsch eingetragen worden sind, sollten Sie dies korrigieren lassen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, durch den gesunkenen Scoring-Wert früher oder später Nachteile bei potenziellen Vertragsschlüsseln zu erleiden. Wenden Sie sich zur Berichtigung Ihrer Daten an die SCHUFA unter Berufung auf den § 33 BDSG, der ein Recht zur Berichtigung oder Löschung falscher Daten darstellt.

Sollte die Angelegenheit dringend sein oder aus sonstigen Gründen nicht zum Erfolg führen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sorgen dafür, dass die SCHUFA unverzüglich Stellung nimmt und Falscheintragungen bereinigt werden. Auch gegen den Verursacher dieser falschen Eintragungen können wir vorgehen. Wichtig zu wissen: für die Einschaltung eines Anwalts, der SCHUFA Daten bereinigt, kann Schadensersatz gefordert werden - und zwar vom Verursacher der Eintragung!