Urlaubsrecht

Urlaubsrecht Urlaubsanspruch

Das Urlaubsrecht ist als Teilgebiet dem Arbeitsrecht zu zuordnen und hat seine Regelung im Bundesurlaubsgesetz gefunden. Dort finden sich unter anderem Vorschriften, welche festgelegt wieviel Urlaubstage einem grundsätzlich zustehen und welche Ausnahmen hiervon gelten. Streitigkeiten über nicht erteilen oder nicht bezahlten Urlaub müssen also auf Grundlage dieses Gesetzes geklärt werden. Es ist ebenso möglich, dass Sie während des Urlaubes erkranken. Dann steht es Ihnen grundsätzlich zu, die erkrankten Tage nicht als Urlaub anrechnen zu lassen, sondern als Krankheitsfall im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes vergüten zu lassen.

Fachartikel zum Thema: Urlaubsrecht