Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende – nur noch eingeschränkt
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neueren Urteil entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.
Verfallen meine Urlaubsansprüche zum 31.03.2019? - NEIN sagt der EuGH
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Wie der EuGH am 06.11.2018 in der Sache "Kreuziger" entschieden hat, verfallen Urlaubsansprüche nicht automatisch deshalb, weil ein Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat.
Phishing im Internet
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Der Internetverkehr boomt und leider auch die damit verbundenen Betrügereien. Als besonders beliebt hat sich das so genannte "Phishing" erwiesen, bei dem der Nutzer eine email eines vermeintlichen Geschäftspartners, in den meisten Fällen von einer Bank oder einem Internetauktionshaus, erhält, in der er aufgefordert wird, geheime Daten wie sein Passwort, PIN oder TAN-Nummer einzugeben. Der Versender dieser email tätigt dann mit Hilfe der preisgegebenen Daten Einkäufe oder Überweisungen im Namen und auf Kosten des Nutzers.