Kanzlei Gutsch & Schlegel für die Pink Floyd Music Ltd.

Urheberrecht Werk
16.10.2020113 Mal gelesen
Kanzlei Gutsch & Schlegel mahnt Urheberrechtsverletzungen für die Pink Floyd Music Ltd. ab

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Interessen der Pink Floyd Music Ltd. Pink Floyd ist eine Rockband aus Großbritannien. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, in der dem Betroffenen das rechtswidrige Anbieten einer CD auf eBay vorgeworfen wird.

Zunächst führen die Rechtsanwälte aus, dass die Pink Floyd Music Ltd. die Inhaberin aller von Pink Floyd erbrachten Darbietungen von 1975 bis 1986 sei, sowie die Inhaberin der Rechte zur Aufnahme, Verbreitung und Vervielfältigung jener Darbietungen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay einen CD-Tonträger "Pink Floyd - Libest Spacement Monitor Limited Edition" mit Tonaufnahmen von Pink Floyd angeboten zu haben. Ein Tonträger in der angebotenen Form sei jedoch nie so veröffentlicht worden und damit stelle das Anbieten eines solchen Tonträgers eine Verletzung des Urheberrechts gem. §§77, 79, 17 UrhG dar.

Aufgrund dieser Verletzung des Urheberrechts stünde der Pink Floyd Music Ltd. den Rechtsanwälten zufolge ein Unterlassungs-, Vernichtungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzanspruch zu.

Die Rechtsanwälte von Gutsch & Schlegel fordern deswegen für ihre Mandantin:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Herausgabe der noch in Besitz befindlichen Tonträger zum Zweck der Vernichtung
  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.