Unsoziale soziale Medien? – DJV fordert mehr Schutz des Urheberrechts

Urheberrecht Werk
08.11.201750 Mal gelesen
Die Sozialen Medien boomen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Fotografen die Plattformen nutzen, um ihre Bilder einem größeren Markt zu präsentieren. Dabei stoßen sie auf Ungereimtheiten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber wie Facebook, twitter oder Instagram.

Kalifornisches  vs. Deutsches Verbraucherrecht

In vielen allgemeinen Geschäftsbedingungen der großen Plattformbetreiber aus dem Silicon Valley, die kalifornischem Recht entsprechen, finden sich Regelungen über die Nutzungsrechte der Betreiber. Vielfach erwerben diese von veröffentlichen Videos oder Fotos, die die Verbraucher ins Netz stellen, umfangreiche Nutzungsrechte. Dies ist manchem Nutzer so gut wie nicht bekannt. Werden die Bilder in die sozialen Netzwerke hochgeladen, dann verlieren die Urheber Teile oder alle ihre Nutzungsrechte an den Bildern oder Videos.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun die Verbraucherrechte von deutschen Nutzern gestärkt. Die Facebook-Tochter Instagram hatte eine 18 Punkte umfassende Abmahnung akzeptiert und stellt die Änderung ihrer Geschäftsbedingungen bis Ende 2017 in Aussicht. Abgemahnt wurde insbesondere die kostenlose Übertragung aller Nutzungsrechte an die Plattform Instagram.

Dem DJV geht das nicht weit genug

"Was Instagram kann, müssen auch Facebook, Twitter und andere können", fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es könne nicht sein, dass man seine Rechte an die Betreiber der sozialen Netzwerke abtreten müsse. Dies sei für Bildjournalisten ganz besonders hinderlich.

Mit dieser Praxis, so Überall, müsse endlich Schluss sein. Für Urheber blieben die sozialen Medien am Ende sonst unsozial. Die großen Branchenriesen müssten daher ihre bisherige Praxis langfristig ändern.

Wachsende Bedeutung des Social Media-Rechts

Die großen Betreiber der Sozialen Medien stammen allesamt aus den Vereinigten Staaten und fußen daher auf einem ganz anderen Rechtssystem. Was für die Amerikaner ganz normal ist, ist mit den Prinzipien des deutschen Urheberrechts nicht immer vereinbar. Aber alles jammern hilft nicht - da gilt es, sich einen Überblick über die Rechtslage und das faktisch Mögliche zu verschaffen.

Unternehmensprofile in den sozialen Netzwerken sind vielerlei Risiken ausgesetzt. Profilmanager müssen erkennen, dass ein Profil für Unternehmensaktivitäten im Bereich des Social Media-Rechts  deutlich mehr Gefahrenpotential bietet, als eine herkömmliche Firmen-Website. Unternehmer sollten sich daher frühzeitig darüber informieren, ob ihr Online-Profil den rechtlichen Anforderungen genüge trägt.

 

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