Abmahnung d. Rechtsanwälte Negele Zimmel pp / Rasch / Waldorf / SBR Schindler Boltze / Schutt Waetke u.a.: Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung oft zu kurz

Urheberrecht Werk
10.05.20083274 Mal gelesen

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung werden gerne übers Wochenende verschickt, insbesondere dann, wenn auch noch ein Feiertag dazwischen liegt oder folgt. 

Aus aktuellem Anlass sei hier insbesondere auf die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Kremer Greuter verwiesen. Zahlreiche Betroffene haben sich bei meiner Kanzlei gemeldet, die beispielsweise mit Abmahnung vom , Freitag, den 25.4.08, oder über die Maifeiertage mit Abmahnung vom 02.05.2008 angeschrieben und mit einer behaupteten Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing von pornografischen Filmen konfrontiert wurden.

 

Regelmäßig sehr kurze Fristen zur Unterzeichnung der vorbereiteten Unterlassungserklärungen, die neben der Unterlassungsverpflichtung auch noch weit reichende Verpflichtungen zur Kostentragung beinhalten, sollen die dadurch verständlicherweise eingeschüchterten Betroffenen, die meist noch nie einen Brief von einem Anwalt erhalten haben, veranlassen, möglichst schnell die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und an die Abmahnkanzlei zu versenden. Zumal die Brisanz des Vorwurfs, z.B. einen pornografischen Film heruntergeladen zu haben, nicht selten vor der Familie geheim gehalten werden soll.

 

Vor derartigen Kurzschlusshandlungen kann nur gewarnt werden. Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen derartige Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Ist die vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung jedoch unterzeichnet, sind in aller Regel die Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten.

 

Kühlen Kopf bewahren kann sich also lohnen.

 
 
 
 
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Rechtsanwalt