Geschlossener Immobilienfonds, Rentadomo und Co: Ausstieg jetzt!
Nicht wenige Anleger von "geschlossenen Immobilienfonds" ließen sich auf Grund des Steuerspararguments auf eine besonders nachteilige Finanzierung des Fondserwerbs ein.
Sie verpflichteten sich, ihr Darlehen durch eine Lebensversicherung unter gleichzeitigem Verzicht auf eine anfängliche Darlehensrückführung zu tilgen.
Die dadurch erzielten Steuervorteile bei der Tilgung des Darlehens stehen aber meist in keinem Verhältnis zu der hohen Zinsbelastung.
So erweist sich diese Finanzierungsvariante am Ende als sehr teurer.
Der "Ertrag" der Fonds bleibt in der Regel weit hinter den Versprechungen zurück. Was bleibt, sind die Darlehensbelastungen, die unterm Strich den Fondserwerb zu einem Verlustgeschäft haben werden lassen.
Wir helfen Ihnen dabei:
- die Beteiligung an dem Fonds zu beenden,
- das Kreditverhältnis aufzulösen,
- alle an das Kreditinstitut erbrachten Zahlungen zurückzuverlangen (abzüglich von dem Fonds erhaltener Ausschüttungen) und
- die Freigabe der an das Kreditinstitut abgetretenen Lebensversicherungen zu bewirken.
Sprechen Sie uns an!
Wir vertreten, unter anderen, Anleger der:
- Erste Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co
- Zweite Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
- Dritte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
- Fünfte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
- Siebente Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co
- Grundbesitzfonds KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
- Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.
Rechtsanwalt Jörg Reich