Ukrainisches Recht

Ukrainisches Recht

Die Ukraine ist nach der Verfassung der Ukraine ein demokratischer, republikanisch, sozial- und rechtsstaatlich organisierter Einheitsstaat mit einem semipräsidentiellen Regierungssystem. Von Verfassung wegen ist eine Gewaltenteilung vorgesehen. Die Verfassung der Ukraine stammt vom 28. Juni 1996 und beansprucht als Staatsgrundgesetz höchste rechtliche Autorität.  Verschiedene Einflüsse führten dazu, dass bis heute die „Einheit der Rechtsordnung“ nicht vollständig hergestellt ist. Die junge Demokratie mit starkem präsidialen Einfluss und verschiedenen oligarchischen Interessengruppen, ausländische Beratergruppen und eine teils schon verwirklichte (Energiegemeinschaft) und teils noch geplante EU-Annäherung prägen das Bild des geschriebenen Rechts. 

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