Ausnahme vom Fahrverbot : Keine Chance für Besserverdiener ?
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Von der Verhängung eines Fahrverbots muss im Prinzip abgesehen werden, wenn mit der Erhöhung der Geldbuße ausreichend auf den Verkehrssünder eingewirkt werden kann. Doch unter welchen Umständen kommt dieser Grundsatz zur Anwendung ?