Neues Gesetz gegen Hass im Netz: BKA erwartet viele neue Verfahren

Strafrecht
18.02.202236 Mal gelesen
Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet ab Februar 2022 mit einer enorm hohen Zahl an neu eingeleiteten Strafverfahren aufgrund von Hasskriminalität im Internet.

Ursache dafür ist das kürzlich überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG), welches Hass und Hetze in sozialen Netzwerken bekämpfen soll. Wir zeigen, was sich nun im Detail ändert und welche juristischen Ansatzpunkte bei einer Verteidigung zu berücksichtigen sind, nachdem Betroffene Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.

Hintergrund: Verabschiedetes Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz

Mit den im April letzten Jahres beschlossenen Gesetzesänderungen wurde an einigen Stellen im NetzDG nachgeschliffen, insbesondere im Strafrecht: So wurde beispielsweise der Strafrahmen für die Veröffentlichung von Beleidigungen im Internet auf bis zu zwei Jahre Freiheitstrafe verdoppelt; bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen wurde die mögliche Strafe sogar auf bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Auch der Straftatbestand der Drohung(§ 241 StGB) wurde überarbeitet: Waren bislang nur Drohungen mit einem Verbrechen wie z.B. Mord strafbar, wurde die Anwendbarkeit der Vorschrift nun ausgeweitet: Auch Drohungen mit Taten gegen die körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder bedeutende Sachwerte werden nun als Straftat geahndet. 

Facebook, Twitter & Co: Alleinige Löschung von Beiträgen nicht mehr ausreichend

Bisher waren soziale Netzwerke lediglich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach entsprechender Meldungzu entfernen. Nunmehr sollen die Konzerne sämtliche Posts selbst auf eine mögliche Strafbarkeit prüfen und ggf. an das BKA weiterleiten, um die Strafverfolgung insgesamt einfacher und schneller zu gestalten. Allerdings klagen Facebook und Google bereits gegen diese Verpflichtung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Eine solche Verpflichtung sei in den Augen der Netzwerke realistisch nicht umsetzbar und mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Die Strafverfolgung müsse alleinige Aufgabe des Staates bleiben und dürfe nicht auf private Unternehmen übertragen werden. Eine Entscheidung der zuständigen Richter über die beanstandete Regelung steht derweil noch aus.

BKA mit neuer Meldestelle für strafbare Inhalte: Prüfung beginnt im Februar

Das Bundeskriminalamt hat zur Umsetzung der neuen Regelungen aus dem NetzDG indes eine eigene zentrale Meldestelle für strafbare Äußerungen im Internet (kurz: ZMI) eingerichtet, in der ab dem 01.02.2022 rund 200 Beamtinnen und Beamte ihre Arbeit aufgenommen haben. Die Meldestelle soll ermöglichen, die Verfasser von strafbaren Inhalten im Internet ausfindig zu machen und eine konsequente Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden sicherstellen. Dabei erwartet das BKA jährlich 250.000 Meldungen von entsprechenden Verstößen und die Einleitung von 150.000 neuen Strafverfahren.

Einige Unklarheiten bleiben weiterhin - und eröffnen juristische Spielräume bei der Strafverteidigung

Probleme bringen die neuen Regelungen vor allem in der Praxis mit sich. So ist aus anwaltlicher Sicht oft fraglich, wer überhaupt als strafrechtlich verantwortliche Person heranzuziehen ist und auf welche Weise diese ermittelt werden kann. Auch wenn der Inhaber eines Internetanschlusses korrekt ermittelt wird, bleibt in vielen Fällen die Frage offen, wer die strafbare Äußerung letztlich verfasst hat. Eine strafrechtlich relevante Mitwirkung des oft unbeteiligten Anschlussinhabers scheidet dabei in aller Regel aus.

Weitere Schwierigkeiten ergeben sich bei der konkreten Auseinandersetzung mit den jeweiligen Inhalten, denn nicht immer unterfallen eine oder mehrere Äußerungen einer konkreten Strafbarkeitsnorm. Problematisch ist insbesondere die Abgrenzung einer nach den neuen Regeln strafbaren Handlung zu einer bloßen Meinungsäußerung, die Art. 5 des Grundgesetzes schützt. Zwar ist der grundgesetzlich gewährte Schutz der Meinungsfreiheit nicht allumfassend, trotzdem fehlt manchen Äußerungen oft "das gewisse Etwas", um eine strafrechtliche Sanktionierung vor Gericht zu begründen.

Vorwurf der Hass oder Hetze: Richtiger Strafverteidiger ist ausschlaggebend

Betroffene, denen ein Verstoß gegen die Regelungen zur Hasskriminalität im Internet vorgeworfen wird, sollten sich zeitnah an einen erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, der mit den neuen gesetzlichen Vorschriften zur Hasskriminalität im Netz vertraut ist. Beschuldigte werden im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens nicht selten Adressat von einschneidenden und belastenden Maßnahmen. So droht etwa die Sicherstellung von Beweismitteln oder gar eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung.

Rechtsanwalt für Strafrecht in Wuppertal: Wir sind für Sie da!

Ein Rechtsanwalt mit entsprechenden Kenntnissen im Strafrecht findet in vielen Fällen gute Ansatzpunkte für eine juristisch fundierte Verteidigungsstrategie gegen die erhobenen Vorwürfe. Dabei ist es wichtig, gegenüber den Behörden selbst nicht tätig zu werden und durch einen Anwalt zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Ihnen wird vorgeworfen, sich im Internet strafrechtlich relevant geäußert zu haben? Kontaktieren Sie uns über unsere Online-Beratung und stellen Sie uns in einem ersten Schritt unverbindlich Ihren Fall vor. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail unter info@gks-rechtsanwaelte.de.