Wann muss man zur MPU?

Strafrecht und Justizvollzug
08.04.20102512 Mal gelesen

Der so genannten "Idiotentest", der korrekt medizinisch-psychologische Untersuchung heißt, wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen bestehen. Zwingend wird eine MPU angeordnet, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille geführt wurde. Ein Anordnung wird auch erfolgen, wenn wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr geführt wurde. Zudem wird eine MPU angeordnet, wenn mehr als 18 Punkte in der Verkehrszentralkartei erreicht wurden.

 

Bei Zweifeln an der Fahreignung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, innnerhalb einer bestimmten Frist ein Gutachten beizubringen. Gegen diese Anordung gibt es nach herrschender Rechtsprechung kein Rechtsmittel. Sollte ein Gutachten nicht innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde nicht einegreicht werden, so wird auf Nichteigung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen.