Fahrverbot und Jobverlust

Strafrecht und Justizvollzug
09.03.2010826 Mal gelesen

Wenn Ihnen aufgrund eines Bußgeldverfahrens die Verhängung eines Fahrverbots droht, so ist oft auch die berufliche Existenz bedroht. In der Regel wird von der Verwaltungsbehörde ein Fahrverbot verhängt, sobald ein Tatbestand erfüllt wurde, der ein Fahrverbot vorsieht. Von dieser Regel kann nur ein engen Ausnahmefällen abgewichen werden.

Es ist nicht ausreichend, eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorzutagen. Vielmehr muss sehr sorgfältig dargelegt werden, warum ausnahmsweise von einem Fahrverbot abzusehen ist. Sollten Sie angestellt sein, so müssen Sie Unterlagen vorlegen, aus denen sich die Unentbehrlichkeit der Fahrerlaubnis ergibt. So muss -bestenfalls durch einen Rechtsanwalt- dargestellt werden, aus welchen Gründen eine Beschäftigung im Betrieb nicht in Frage kommt und warum die Zeit des Fahrverbotes nicht in den Urlaub gelegt werden kann. Bei Selbstständigen muss eine ernsthafte Gefährdung der Selbstständigkeit durch die Vollstreckung des Fahrverbotes ausführlich begründet werden.

 

Rechtsanwältin Braun hat im Rahmen ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin zahlreiche Fahrverbote verhindern können. Sollte Ihnen die Verhängung eines Fahrverbotes drohen, so vereinbaren Sie gerne einen Termin.

 

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@alexandra-braun.de