Festgenomen oder verhaftet - was jetzt?

Strafrecht und Justizvollzug
09.11.2009938 Mal gelesen

Sollten Sie vorläufig festgenommen werden oder aufgrund eines Haftbefehls verhaftet werde, so machen Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keinesfalls Angaben zur Sache.

Es ist verständlich, dass Sie so schnell wie möglich wieder "raus" wollen und denken, dass eine Aussage dabei hilft. Oft wird man Ihnen auch sagen, dass Sie gehen können, nachdem Sie alles erklärt haben. Vertrauen Sie nicht auf solche Versprechen! Niemals sollte Sie etwas aussagen, bevor Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt nicht der Akteninhalt bekannt ist. Ohne Aktenkenntnis ist keine sachgerechte Verteidigung möglich!

Sie sollten zudem nicht selbst Rechtsmittel gegen den Haftbefehl einlegen.

Notieren Sie sich die Nummer Ihres Rechtsanwaltes und tragen Sie diese bei sich. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Rechtsanwalt im Falle einer Verhaftung am späten Abend oder am Sonntag anzurufen. In vielen Städten gibt es auch einen anwaltlichen Notdienst, der Ihnen weiterhelfen kann.