Bei Geschwindigkeitsmessungen sollten Autofahrer eigentlich davon ausgehen dürfen, dass der Messwert korrekt ermittelt wurde. Doch gerade bei Verwendung von Lasermessgeräten ist dieses Vertrauen oft nicht gerechtfertigt. Und das, obwohl diese Geräte meistens ohne Videodokumentation eingesetzt werden, was für den Betroffenen die Überprüfung der Messung noch zusätzlich erschwert. Gravierende Probleme wurden bei Tests der gängingen Lasermessgeräte wie Riegl LR-90-235/P , Riegl FG 21P oder LaserPatrol durch Sachverständige festgestellt bzw. haben sich bestätigt:
Das erstaunlichste Ergebnis der Versuche war, dass bei einem Messgerät das vorausfahrende Fahrzeug anvisiert, aber durch die Fahrzeugscheiben und den Fahrzeuginnenraum hindurch das dahinter fahrende Fahrzeug gemessen wurde. Die Sachverständigen des Gutachterbüros VUT GmbH Olaf Neidel und Ralf Schäfer konnten diese Situation beliebig nachstellen. Dies zeigt besonders deutlich, wie notwendig es ist, dass die bei der jeweiligen Messung herrschende Verkehrssituation exakt beschrieben wird.
Bedenklich war auch die Feststellung, dass es bei allen getesteten Messgeräten nach Belieben möglich war beim Anvisieren der Scheinwerfer des vorausfahrenden Fahrzeugs ein teilweise durch dieses verdecktes Fahrzeug schräg dahinter zu messen.
Insbesondere folgenden Faktoren machen die genaue Beschreibung der individuellen Messsituation für eine richtige Messwertzuordnung nach Ansicht der Sachverständigen unerlässlich:
- Der erweiterte Wirkungsbereich bei Lasermessungen von 7 mrad (das entspricht ca. 70 cm je 100 m Messentfernung)
- Eine Messzeit, die sich je nach Messgerät und Messwiederholung auf bis zu 2 Sekunden erstrecken kann
- Die Tatsache, dass immer der beste Reflektor und nicht das nächste Objekt den Messwert liefert.
Gerichten muss die Möglichkeit falscher Messwertzuordnungen bewusst gemacht werden. Anlass und Verpflichtung diesen Hinweisen nachzugehen hat ein Richter aber nur dann, wenn der Verteidiger des Betroffenen die konkrete Möglichkeit einer Fehlmessung mit Beweisanträgen geltend macht.