Im Zeitalter der Abkürzungen steht PUMA für den "Punkte-Macher". Nun kommt die Mehrzahl der Autofahrer irgendwann in ihrem mobilen Leben in den zweifelhaften Genuss, irgendwann einige Punkte in Flensburg zu erzielen. Der Begriff des PUMA beschreibt jedoch für den Verkehrspsychologen einen bestimmten Typ von Fahrer.
Ansatzpunkt ist der nicht jedem - der im Vorfeld nichts mit Psychologie zu tun hatte (oder diese generell ablehnte) - naheliegende Gedanke, dass die Häufung von Verkehrsvergehen mit entsprechenden Punkten nicht zufällig "vom Himmel fällt". Warum begeht genau diese Fahrerin so viele Geschwindigkeitsüberschreitungen? Die Verkehrspsychologie sieht oft Ursachen in der Biographie des Verkehrsteilnehmers. Als häufig wiederkehrendes Muster wird das Überschreiten von Regeln und Grenzen gesehen. Daher stammt eine Vielzahl von Punkten aus Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ampelverstößen. Einen Aufsatz des bekannten Verkehrspsychologen A.- Himmelreich zu diesem Thema finden Sie z.B. unter http://psydok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2004/407/pdf/Intern.pdf, Titel: "Mehrfachauffällige als Spieler"
Was hat ein Fachanwalt für Verkehrsrecht mit PUMA zu tun?
Immer wieder ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Situation, Mandanten zu beraten, die sich erst - nachdem sie möglicherweise z.T. "zu Unrecht" Punkte hingenommen haben - bei drohender MPU und damit drohendem Verlust der Fahrerlaubnis vorstellen. Das Spektrum reicht vom Familienvater, der ihm vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitungen, die z.T. von seinen Kindern oder auch Bekannten, die das Fahrzeug ebenfalls nutzen, hingenommen hat bis zum "Gewohnheitsraser", der im Gespräch einräumt, keine "Zeit für das Warten an hellroten Ampeln" oder Tempo-30-Zonen zu haben. Das PUMA-Konzept stellt die Sicht von Richtern und Verkehrspsychologen dar: Es wird davon ausgegangen, dass es einen (oder mehrere) Typen von Menschen gibt, die eben dazu neigen, Punkte zu machen; also PUMAs im Sinne von Punkte-Machern sind.
Damit erfüllen sie genau den in § 4 Abs. 9 StVG genannten Sachverhalt:
"In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde."
Die Mehrzahl meiner Mandanten kennt diesen Zusammenhang nicht. Es besteht erheblicher Beratungsbedarf.
Wie aus der Tagespresse und diversen Fernsehberichten hervorgeht, wird immer häufiger die Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten oder die rote Ampel überfahren. Entsprechend sensibilisiert ist "das Auge des Gesetzes".
Was rät der Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Lassen Sie sich frühzeitig - insbesondere vor einer MPU (!) - verkehrspsychologisch beraten. Gerade bei "PUMA" soll auch die Kurzzeittherapie sehr gute Ergebnisse aufweisen. Für Interessiert sei hier auf eine andere Publikation des bereits zitierten Verkehrspsychologen A. Himmelreich verwiesen (http://www.himmelreich-dr.de/html/verkehrstherapie_und_fuhrersch.html). Dieser auf der Seite des im Verkehrsrecht bekannten Vaters veröffentlichte Beitrag beschreibt Fälle, Vorgehen und Forschungsergebnisse, mag aber Psychologieskeptiker etwas abschrecken. Erwähnenswert ist, dass es natürlich auch andere Therapieansätze gibt.
Ich bespreche mit solchen Mandanten die Optionen und rate ihnen zu einem ergebnisoffenen Beratungsgespräch.
Die entscheidende Frage ist jedoch: wie werde ich KEIN PUMA?
Aus verkehrspsychologischer Sicht mag dies eine merkwürdige Frage sein - scheint hier doch die Therapie bei vorliegender Problematik der einzige zielführende Weg. In der Praxis geht es jedoch darum, frühzeitig Punkte in Flensburg zu vermeiden und auch sonst das Punktekonto ernst zu nehmen, indem Sie.
1. .(banal) auf Geschwindigkeitsbeschränkungen, rote Ampeln und Stoppzeichen etc. achten.
2. . wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeht, gleich prüfen, ob Sie als Fahrer in Frage kommen, oder ein anderer Fahrer zu benennen ist.
3. . in jeder anderen Konstellation frühzeitig Rücksprache mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen, der für Sie Akteneinsicht nimmt und dann prüft, ob evtl. Punkteinträge vermeidbar sind.
4. . sobald Sie acht und spätesten sobald Sie 13 Punkte haben, durch Teilnahme an einem Aufbauseminar Ihren Punktestand vorsorglich reduzieren.
5. .wenn Sie aufgrund eines Punktestandes zwischen 14 und 17 zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert werden, Frist und Aufforderung ernst nehmen! Ignorieren führt zum Führerscheinverlust.