Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber an, das die Urteilsabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung transparent und ausführlich im Protokoll der Hauptverhandlung vermerkt sein müssten. Zudem müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten, erklärten die Richter. Bislang bestehe ein "erhebliches Vollzugsdefizit". Daher wurde auch drei Strafurteile aufgehoben
Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis "in erheblichem Umfang" über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand: "Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten."